Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
 
Allgemeine Geschäftsbedingungen der goFLUENT GmbH 

Definitionen: 

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten generell folgende Definitionen, es sei denn, es wird ausdrücklich auf eine andere Bedeutung hingewiesen:
 
1. "Kunde" ist der Bezieher der Leistungen von goFLUENT.
2. „Teilnehmer" ist eine vom Kunden angemeldete Person, die persönlich an den goFLUENT-Trainingseinheiten teilnimmt oder Zugang zur Online-E-Learning-Plattform hat.
3. "online e-Learning Platform" ist eine Web basierte Internetplattform bestehend aus Trainingsanwendungen und Ressourcen.
4. "Zugang zur e-Learning Plattform" bedeuted das exklusive individuelle Recht, die goFLUENT Online E-Learning-Plattform für einen bestimmten Zeitraum zu verwenden.
5. "Kurs" bedeutet die Nutzung der Online E-Learning-Plattform.
6.  "Trainingseinheiten" bedeutet eine 30 minutige Telefoneinheit.

Teil I Allgemeine Bestimmungen
 
§ 1 Geltungsbereich
 
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamten Vertragsbeziehungen zwischen der goFLUENT GmbH (im Folgenden kurz goFLUENT) und  ihren Kunden sowie den vom Kunden angemeldeten Teilnehmern. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten deshalb auch dann ausschließlich, wenn goFLUENT in Kenntnis derartiger Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt.
 
§ 2 Leistungen von goFLUENT
 
1. goFLUENT bietet Premium Englischtraining auf Distanz an, das insbesondere auf geschäftliche Erfordernisse ausgerichtet ist. Das entsprechende Training wird von sorgfältig ausgewählten anglophonen Trainern der goFLUENT-Gruppe in Form von Einzeltraining (goFLUENT TELEPHONE und Online E-Learning Plattform) durchgeführt. Das Einzeltraining (goFLUENT TELEPHONE und Online E-Learning Plattform) erfolgt dabei synchron via Telephone und/oder Internet , d. h. die Teilnehmer werden direkt von ihrem Trainer unterrichtet (Live Training). Darüber hinaus gewährt goFLUENT jedem Teilnehmer im Rahmen des Trainingszeitraums (vgl. § 5.1) unbeschränkten Zugang zu einer Online- E-Learning Plattform, auf der goFLUENT ergänzendes Unterrichtsmaterial zur Nachbereitung des Stoffes und Lernerfolgskontrolle anbietet.
 
2. goFLUENT bietet seine Leistungen für Kunden mit Wohn- bzw. Geschäftssitz in Deutschland, Schweiz, Österreich und Luxemburg an. Die vom Kunden angemeldeten Teilnehmer können sich dabei in folgenden Ländern aufhalten und – vorbehaltlich einer entsprechenden Erreichbarkeit via Telefon und Internet - unterrichtet werden: Länder der EU und der NAFTA, Schweiz, Russland, China, Südkorea, Japan und Brasilien. In anderen Ländern können Teilnehmer nur dann unterrichtet werden, wenn dies zuvor durch goFLUENT schriftlich bestätigt wurde; dies kann zur Erhöhung der Vergütung führen.
 
§ 3 Vertragsschluss

1. Ein Vertrag zwischen goFLUENT und einem Kunden kommt zustande, wenn der Kunde einen Auftrag gegenüber goFLUENT abgibt und dieser Auftrag von goFLUENT angenommen wird.
 
2. Ein Vertrag zwischen goFLUENT und einem Verbraucher (§ 13 BGB) kommt zustande, wenn der Verbraucher nach Abgabe seines Auftrags gegenüber goFLUENT die Vergütung für die beauftragten Leistungen im Voraus vollständig entrichtet hat (vgl. § 8.4) und goFLUENT den Auftrag des Kunden annimmt.
 
3. goFLUENT akzeptiert von seinen Kunden nur schriftliche Aufträge oder Aufträge per Telefax. goFLUENT nimmt das Angebot des Kunden in der Regel per E-Mail an, die auch die Zugangsdaten für die Online-Trainingsplattform des Kunden bzw. der vom Kunden benannten Teilnehmer enthält.
 
Teil II goFLUENT TELEPHONE
 
§ 4 Trainingseinheiten

1.Das jeweilige Englisch Training wird in Lerneinheiten angeboten, die der Erfahrung von goFLUENT nach den besten Lernfortschritt bieten. Im Falle des Einzeltrainings entspricht eine Lerneinheit einer Trainingsdauer von 30 Minuten. goFLUENT bietet seinen Kunden das Einzeltraining in Paketen zu 30, 40 oder 50 Trainingseinheiten pro Teilnehmer an.
 
2. Trainingseinheiten eines Teilnehmers können vom Kunden jederzeit auf einen anderen vom Kunden angemeldeten Teilnehmer übertragen werden. Für jede Übertragung von Trainingseinheiten auf einen anderen Teilnehmer erhebt goFLUENT eine Umbuchungsgebühr in Höhe von € 30,00.
 
§ 5 Trainingszeitraum

1. Die vereinbarten Trainingseinheiten können vom Teilnehmer maximal sechs Monate ab Vertragsabschluss ( gemäß § 3) in Anspruch genommen werden (Trainingszeitraum). Dieser Trainingszeitraum kann bei goFLUENT TELEPHONE nicht verlängert werden. Dies gilt auch, soweit Trainingseinheiten gemäß § 4.2 auf einen anderen Teilnehmer übertragen werden. Soweit der Teilnehmer auf ihn entfallende Trainingseinheiten innerhalb des Trainingszeitraums nicht wahrnimmt, verfallen diese Trainingseinheiten ersatzlos.

§ 6 Buchung und Durchführung der Trainingseinheiten

goFLUENT TELEPHONE - Einzeltraining via Telefon:

1. Trainingseinheiten können vom Teilnehmer bei der telefonischen Kundenbetreuung von goFLUENT werktags zwischen 08:00 und 18:00 Uhr (MEZ bzw. MESZ) oder online 24 Stunden täglich über das Benutzerkonto des Teilnehmers gebucht werden.
 
2. Eine gebuchte Trainingseinheit kann bis zu sechs Stunden vor dem beabsichtigten Trainingsbeginn bei der telefonischen Kundenbetreuung oder online über das Benutzerkonto des Teilnehmers storniert werden. goFLUENT akzeptiert aus Gründen der Betriebsorganisation keine andere Art der Stornierung, insbesondere nicht per E-Mail. Im Falle des Wegfalls der Förderung durch die Agentur für Arbeit bei Trainingseinheiten für die ein Bildungsgutschein genehmigt wurde, hat der Teilnehmer die Möglichkeit, von der Maßnahme ohne Kostenübernahme zurückzutreten.
 
3. Storniert ein Teilnehmer eine gebuchte Trainingseinheit nicht innerhalb der in § 6.2 genannten Frist und/oder nimmt der Teilnehmer nicht an einer gebuchten Trainingseinheit teil, wird die Trainingseinheit als verpasste Trainingseinheit (No Show) der Anzahl der vereinbarten Trainingseinheiten belastet. Verpasste Trainingseinheiten werden nicht erstattet.
 
4. Das Englischtraining (goFLUENT TELEPHONE) wird via Telefon grundsätzlich über einen Festnetzanschluss durchgeführt. goFLUENT bietet seine Leistungen nur auf besonderen Wunsch des Kunden/Teilnehmers auch über das Mobilfunknetz an, allerdings nur gegen eine zusätzliche Vergütung. goFLUENT ist bestrebt, die Trainingseinheiten bei bestmöglicher Telefonqualität abzuhalten. goFLUENT kann aber für schlechte Telefonverbindungen, die ihre Ursache nicht im Verantwortungsbereich von goFLUENT haben (insbesondere etwa auch bei Verwendung einer Mobilfunkverbindung), nicht in  Anspruch genommen werden.
 
5. Die vom Kunden bzw. den Teilnehmern angegebene Telefonnummer, unter welcher der Trainer im Falle des Einzeltrainings (goFLUENT TELEPHONE) den Teilnehmer kontaktiert, kann vom Teilnehmer bis zu zehn Minuten vor Unterrichtsbeginn online über das Benutzerkonto geändert werden. Spätere Änderungen der Telefonnummer können nicht berücksichtigt werden. Kann ein Trainer den Teilnehmer unter der angegebenen Telefonnummer zum Zeitpunkt des Beginns der gebuchten Trainingseinheit nicht erreichen, gilt die Trainingseinheit als verpasst.
 
6. goFLUENT bemüht sich stets, die Trainingseinheiten mit dem vom Teilnehmer bevorzugten Trainer durchzuführen, kann dies aber nicht in jedem Fall gewährleisten. Steht ein bevorzugter Trainer zur gebuchten Zeit nicht zur Verfügung, stellt goFLUENT einen anderen verfügbaren Trainer. Sollte auch dies aus Gründen, die goFLUENT nicht zu vertreten hat (z. B. höhere Gewalt), nicht möglich sein, wird goFLUENT die Trainingseinheit stornieren und der gebuchten Anzahl der Trainingseinheiten wieder gutschreiben. Sollte ein Trainer dauerhaft nicht mehr zur Verfügung stehen, ist dies für den Kunden kein Grund, den mit goFLUENT geschlossenen Vertrag zu kündigen.

Teil III goFLUENT Online E-Learning Plattform:
 
§ 7 Organisation und Planung der Online E-Learning Plattform-Kurse

1. Der Teilnehmer verfügt durch den Erwerb einer Online E-Learning Plattform-Lizenz  (Lizenz) über einen Zugang auf seine persönliche Online E-Learning-Plattform mit Zugang zu den Trainingsinhalten. Die Lizenz wird erworben durch Annahme eines schriftlichen Auftrages des Kunden. Die Annahme selbst bedarf keines Zugangs beim Kunden (§ 151 BGB).   Die Lizenz gewährt dem Teilnehmer das Recht für einen vorher von den Parteien vereinbarten Zeitraum, die Plattform zu nutzen. Unbeschadet des dem Kunden/Teilnehmer durch die Lizenz eingeräumten Nutzungsrechtes behält goFLUENT im Übrigen alle Rechte an der Technologie, die für die Online E-Learning-Plattform und ihrer Inhalte verwendet werden, insbesondere alle Eigentumsrechte, Urheberrechte und sonstige Rechte an geistigem Eigentum oder ausschließliche Rechte.
 
2. Die Plattform kann  24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche vom Teilnehmer genutzt werden. Es steht dem Teilnehmer frei, wie und wann er seinen persönlichen Kurs abrufen möchte.
 
3. Der Kurs beginnt mit Zusendung einer Aktivierungsemail an den Teilnehmer mit den persönlichen Zugangsdaten. goFLUENT empfiehlt eine einstündige Kurseinheit pro Woche.

§ 8 Gültigkeit der Lizenzen

Die  Lizenzen haben eine zwischen dem Kunden und goFLUENT vorher vereinbarte zeitlich begrenzte Gültigkeit. Nach Ablauf der Gültigkeit der Lizenz kann der Kunde nicht mehr auf die Online E-Learning-Plattform zugreifen, es sei denn,  dass von den Parteien eine Verlängerung  ausdrücklich vereinbart wurde.
Für die Nutzung verantwortlich sind der Kunde und die Teilnehmer.  Eine Kostenerstattung bei Nichtnutzung der Lizenzen steht dem Kunden/Teilnehmer nicht zu.
 
§ 9 Zuweisung und Übertragung der Lizenzen
 
Bei  Unterzeichnung des Auftrags durch den Kunden muss der Kunde goFLUENT eine Liste mit den Teilnehmern und der gewünschten Dauer der beantragten Lizenzen der einzelnen Teilnehmer zusenden.  Eine Lizenz kann nicht ohne Teilnehmer erworben werden. Nach Beginn des Kurses und auf Anfrage des Kunden kann goFLUENT die Übertragung der Lizenzen auf andere Teilnehmer gewähren. Ansonsten gilt grundsätzlich, dass in keinem Fall die vorher vereinbarte Gültigkeitsdauer der Lizenz verändert werden kann.
 
Teil IV sonstige Bestimmungen
 
§ 10 Betreuung der Teilnahme durch goFLUENT
 
1. goFLUENT betreut sämtliche Kunden und von ihm angemeldeten Teilnehmer nachhaltig und setzt sich in diesem Zusammenhang regelmäßig mit den Kunden und Teilnehmern per Telefon und E-Mail in Verbindung. Dies dient neben der Erarbeitung eines auf den Teilnehmer zugeschnittenen, personalisierten Trainingsplans auch dazu, den Teilnehmer zur regelmäßigen Wahrnehmung der Trainingseinheiten anzuhalten und dadurch eine möglichst hohe Erfolgsquote des angebotenen Trainings zu gewährleisten. Solange goFLUENT vom Kunden oder einem Teilnehmer keine gegenteilige Mitteilung erhält, geht goFLUENT davon aus, dass der Kunde und sämtliche von ihm angemeldeten Teilnehmer mit dieser regelmäßigen Betreuung einverstanden sind.
 
2. Die Kunden bzw. die Teilnehmer müssen dafür sorgen, dass von goFLUENT an den Kunden bzw. die Teilnehmer gerichtete E-Mails zugehen können und regelmäßig abgerufen werden.
 
§ 11 Vergütung und Zahlungsbedingungen
 
1. Der Kunde schuldet für die von goFLUENT erbrachten Leistungen die vertraglich vereinbarte Vergütung.
 
2. Der Kunde zahlt goFLUENT für die erstmalige Registrierung jedes von ihm für ein Training angemeldeten Teilnehmers eine einmalige Anmeldegebühr in Höhe von € 50,00.
 
3. Die vom Kunden zu zahlende Vergütung ist sofort fällig nach Erhalt einer entsprechenden Rechnung. Hinsichtlich des Verzuges gelten die gesetzlichen Regelungen; ist der Kunde Verbraucher, wird goFLUENT den Kunden hierauf bei Rechnungstellung gesondert hinweisen.
 
4. Die Vergütung ist vom Kunden im Voraus zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung behält sich goFLUENT vor, das Benutzerkonto des Kunden und der vom Kunden angemeldeten Teilnehmer nicht freizuschalten bzw. das Benutzerkonto des Kunden und der vom Kunden angemeldeten Teilnehmer zu sperren.
 
5. Alle von goFLUENT angegebenen Vergütungen und Gebühren verstehen sich – soweit nichts  Anderes angegeben - zzgl. Umsatzsteuer.
 
§ 12 Widerrufsrecht
 
1. Der Kunde ist berechtigt, einen mit goFLUENT geschlossenen Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Auftragsbestätigung durch goFLUENT zu widerrufen, längstens jedoch bis der Kunde oder ein Teilnehmer entweder an einem von goFLUENT angebotenen Einstufungstest teilgenommen oder die erste Trainingseinheit gebucht hat. Der Widerruf kann schriftlich, per Fax, per E-Mail oder sonst in Textform erklärt werden.
 
2. Ist der Kunde Verbraucher, bleiben seine gesetzlichen Rechte zu Fernabsatzverträgen unberührt. Über die entsprechenden Rechte wird goFLUENT den Kunden bei Vertragsschluss gesondert informieren.
 
§ 13 Haftung
 
1. goFLUENT haftet im Rahmen des Vertragsverhältnisses nur für Schäden, die goFLUENT oder die von goFLUENT eingesetzten Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachen. Daneben haftet goFLUENT für einfache Fahrlässigkeit nur dann, wenn eine Vertragspflicht verletzt wird, die für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlich ist. In diesem Fall ist die Haftung von goFLUENT auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. In keinem Fall ist goFLUENT verantwortlich für direkte, indirekte oder zufällige Schäden gleich welcher Art, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Gebrauch oder Missbrauch  ihrer Produkte / Online-E-Learning-Plattform ergeben. Eine Garantie/Gewähr für die Materialien, Texte, Bilder, Sätze und Informationen, die auf der goFLUENT Internetseite / Online-E-Learning-Plattform zur Verfügung gestellt werden,  wird weder ausdrücklich noch stillschweigend übernommen. Es wird ohne Einschränkung, keine Garantie/Gewähr für die Informationen, Dienste oder Ressourcen  übernommen, die angeboten oder durch den Zusammenhang mit goFLUENT erhalten werden. goFLUENT übernimmt insbesondere keinerlei Garantie/e/gewährt nicht, dass die Online-E-Learning-Plattform ohne Unterbrechung oder Fehler funktioniert. Die Nutzung des Online-E-Learning-Plattform kann jederzeit für die Zwecke der Wartung, Updates, zur technischen Verbesserung, zur Inhaltsentwicklung oder zur Verbesserung der Präsentation, unterbrochen werden. Die goFLUENT Online E-Learning Plattform- Inhalte und Anwendungen dürfen nicht verändert, kopiert, übertragen, angezeigt, ausgeführt oder reproduziert werden
 
2. Die vorstehend in § 13.1 geregelte Haftungsbegrenzung gilt insgesamt nicht für die Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
 
3. goFLUENT haftet nicht dafür, dass der Kunde oder ein Teilnehmer Betriebsgeheimnisse oder sonstige vertrauliche Informationen des Kunden im Rahmen der Trainingseinheiten offenbart oder goFLUENT in sonstiger Weise zur Verfügung stellt. goFLUENT wird solche Betriebsgeheimnisse oder Informationen gleichwohl geheim halten.
 
4. goFLUENT schützt die von goFLUENT verwendeten Computer sorgfältig mit leistungsfähigen Antiviren-Schutzprogrammen, die regelmäßig aktualisiert werden. goFLUENT haftet deshalb nicht für Schäden, die gleichwohl im Rahmen der Kommunikation zwischen dem Teilnehmer und goFLUENT durch die unbeabsichtigte Übertragung von schädigenden Computerprogrammen (Computerviren) beim Kunden entstehen.
 
5. Der Kunde haftet dafür, dass bei der Nutzung der angebotenen Online-Trainingsplattform, des Benutzerkontos, der Online E-Learning Plattform oder bei der sonstigen Versendung von E-Mails oder Dateien an goFLUENT oder an die von goFLUENT eingesetzten Trainer keine Computerviren übertragen werden.

§ 14 Datenschutz
 
1. Soweit der Kunde goFLUENT personenbezogene Daten von Teilnehmern zur Verfügung stellt, verwendet goFLUENT diese Daten ausschließlich zur Durchführung dieses Vertrages, zur Beantwortung von Anfragen und für die technische Administration. Darüber hinaus verwendet goFLUENT diese Daten nur für eigene Marketingzwecke.
 
2. goFLUENT stellt im Rahmen eines Online-Verwaltungssystems (Learning Management System) für den Kunden Daten über die Teilnehmer, deren Teilnahme an Trainingseinheiten sowie deren Einstufungsergebnisse zur Verfügung. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Teilnehmer hierzu im einzelnen ihre Zustimmung erteilen. Solange goFLUENT vom Kunden keine gegenteilige Mitteilung erhält, geht goFLUENT davon aus, dass alle vom Kunden angemeldeten Teilnehmer mit der Registrierung bzw. Veröffentlichung ihrer Daten im Learning Management System einverstanden sind.
 
3. goFLUENT wird personenbezogene Daten im Rahmen der technischen Möglichkeiten so speichern, dass sie für Dritte nicht zugänglich sind. Bei der Kommunikation über die Online-Traingsplattform, das Benutzerkonto, das Learning Management System, per E-Mail oder der Online E-Learning Plattform kann jedoch eine vollständige Datensicherheit von goFLUENT nicht gewährleistet werden.
 
4. Auf Anfrage wird goFLUENT den Teilnehmer über die zu seiner Person gespeicherten Daten und die Herkunft dieser Daten informieren.
 
5. Die Regelungen des Datenschutzgesetzes bleiben im Übrigen unberührt.
 
§ 15 Rechte an den Trainingsmethoden und Unterrichtsmaterialien
 
1. Mit der Teilnahme an am Trainingsprogramm sowie der Bereitstellung von Unterrichtsmaterialien auf der Online-Trainingsplattform und/oder dem Zugang zur Online E-Learning Plattform  räumt goFLUENT seinen Kunden oder den Teilnehmern keine irgendwie gearteten Nutzungsrechte an den Trainingsmethoden und Unterrichtsmaterialien ein, die über die Verwendung innerhalb der Trainingseinheiten, der Nachbereitung des Stoffes oder die Lernerfolgskontrolle hinausgehen.
 
2. Jede sonstige Verwendung oder Veröffentlichung von Trainingsmethoden oder Unterrichtsmaterialien – gleich in welcher Form – bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch goFLUENT.
 
§ 16 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

1. Auf die Vertragsbeziehungen zwischen goFLUENT und dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
 
2. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen oder hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, wird als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Düsseldorf vereinbart. goFLUENT ist berechtigt, solche Kunden auch an deren allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen. Im Übrigen gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
 
 
Stand: 10/2010


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